Die Förderung für Künstler

20. April 2020 Von syn Aus

Die Unterstützungen in Zeiten von Corona waren schnell und schlüssig und waren online mittels einfachen Anträgen zu bekommen.  Als Künstler, der zwingend Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sein musste, hatte man ein einfaches DIN A4 Blatt ausfüllen und musste eine Ausweiskopie, die Mitgliedschaft bei der KSK und einen tatsächlichen Ausfall in Bezug auf den Shutdown darlegen. So konnte man maximal 2.000 Eur als Soforthilfe bekommen. Die meißten dieser Anträge wurden abgelehnt.

Andere Selbstständige und Unternehmen konnten in einem noch einfacheren Verfahren bis zu 25.000 Euro beantragen. Dieses Verfahren wurde aufgrund des Missbrauches aber zwischenzeitlich eingestellt. Die Regierung hat hier Geld viel zu gutgläubig rausgehauen und hat nicht mal ein dem Finanzamt bekanntes Konto verlangt. Das nutzten viele Betrüger und die Zahlungen mussten gestoppt werden.Wieder mal eine sehr clevere Handlung. Jeder Verbraucher ist bei einer nicht zurückholbaren Überweisung entsprechend vorsichtig, aber die Bundesregierung nicht, es sei ja genug Geld da, wie Finanzminister Schulz immer behauptet. Leider ist es nicht das Geld der Regierung, sondern das von uns allen, das wiedermal blind in die Welt gepustet wurde.

Inzwischen können auch Künstler die 9.000- 25.000 EUR beantragen. Der Antrag ist bei jeder Landesregierung zu stellen und wird dieses mal hoffentlich 100% geprüft, so dass das Geld auch da ankommt, wo es gebraucht wird.